# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Änderung der Gemeindegrenzen zwischen den Ortsgemeinden Lenzing und Seewalchen, politischer Bezirk Vöcklabruck

18. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 11. Juni 1956 betreffend Änderung der Gemeindegrenzen zwischen den Ortsgemeinden Lenzing und Seewalchen, politischer Bezirk Vöcklabruck.

In Durchführung des § 10 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGB1. Nr. 22/1949, in der Fassung der 1. Novelle der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGB1. Nr. 26/1953, wird verordnet:

§ 1.

Die Grenzen der Ortsgemeinden Lenzing und Seewalchen werden durch Abtrennung der Grundparzellen Nr. 3211/2 und 3211/4, Katastralgemeinde Seewalchen, im Ausmaß von 27 ha 3 a 25 m- von der Ortsgemeinde Seewalchen und deren Eingemeindung in das Gebiet der Ortsgemeinde Lenzing abgeändert.

§ 2.

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1957 in Kraft. Für die Kosten der Vermessung und grundbücherlichen Durchführung hat die Ortsgemeinde Lenzing aufzukommen.