# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Marktgemeinde Perg im politischen Bezirk Perg

9. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 28. März 1958 betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Marktgemeinde Perg im politischen Bezirk Perg.

Gemäß § 30 der Gemeindewahlordnung 1949, LGB1. Nr. 38, in der Fassung der Kundmachung LGB1. Nr. 52/1949, werden die Gemeindeausschußwahlen für die Marktgemeinde Perg im politischen Bezirk Perg für Sonntag, den 1. Juni 1958, ausgeschrieben.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 28. März 1958.