# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Perwang im politischen Bezirk Braunau am Inn

15. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 10. April 1958 betreffend die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Perwang im politischen Bezirk Braunau am Inn.

Gemäß § 30 der Gemeindewahlordnung 1949, LGB1. Nr. 38, in der Fassung der Kundmachung LGB1. Nr. 52/1949, werden die Gemeindeausschußwahlen für die Gemeinde Perwang im politischen Bezirk Braunau am Inn für Sonntag, den 15. Juni 1958, ausgeschrieben.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 10. April 1958.