# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einbeziehung des Gebietes der Gemeinde Liebenau in das Fremdenverkehrsgebiet Unterweißenbach und Umgebung

16. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 24. März 1958

betreffend die Einbeziehung des Gebietes der

Gemeinde Liebenau in das Fremdenverkehrsgebiet

Unterweißenbach und Umgebung.

In Durchführung der §§2 und 3 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGB1. Nr. 15/1951, wird verordnet:

§ 1.

Das Gebiet der Gemeinde Liebenau wird in das Fremdenverkehrsgebiet "Unterweißenbach und Umgebung" (Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 26. Jänner 1953, LGB1. Nr. 5) einbezogen.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.