# Gesetz, womit die Bauordnung für Oberösterreich abgeändert wird (Bauordnungsnovelle 1958)

1.Die Überschrift zu § 9 hat zu lauten:

"Flächenwidmungspläne, Bebauungspläne."

2.§ 9 wird wie folgt geändert:

a)Der erste Satz hat zu lauten: "Wenn und in

soweit es das öffentliche Interesse erfordert,

ist zur Sicherung einer zweckmäßigen und ge

ordneten Bebauung durch Flächenwidmungs

pläne zu regeln, welche Gebiete für die Be

bauung bestimmt sind und welche Gebiete

von jeder oder von einer bestimmten Be

bauung freizuhalten sind. Durch Bebauungs

pläne ist die Aufschließung von Gebieten für

die Bebauung sowie die Art der Bebauung zu

regeln."

b)Die Worte "Zu diesem Behufe ist" und die

folgenden Bestimmungen der Ziffern 1 und 2

haben zu entfallen.

c)Die Bezeichnung "3." hat zu entfallen und der

folgende Einleitungssatz hat zu lauten: "Die

Breite der Straßen und die Baulinien sind in

den Bebauungsplänen nach folgenden Ge

sichtspunkten festzulegen:"

d)Die Bezeichnung "4." hat zu entfallen; in die

sem Absatz sind vor dem Wort "Bedacht" die

Worte einzufügen: "ist in den Bebauungsplänen"