# Verordnung der Oö. Landesregierung, womit das Fremdenverkehrsgebiet "Rund um den Frohnberg" geschaffen wird

20. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 13. April 1959, womit das Fremdenverkehrsgebiet "Rund um den Frohnberg" geschaffen wird.

In Durchführung der §§ 2 und 3 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 15/1951, wird verordnet:

Die Erklärung des Gebietes der Gemeinde Esternberg zum Fremdenverkehrsgebiet (Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 26. Jänner 1953, LGBl. Nr. 5) wird widerrufen.

§ 2.

Gleichzeitig werden die Gebiete der Gemeinden Esternberg, Freinberg, Schardenberg und Wernstein zum Fremdenverkehrsgebiet "Rund um den Frohnberg" erklärt.

§ 3.

Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 2 angeführte Gebietsbezeichnung.

§ 4.

Die Erklärung gemäß § 2 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.

§ 5.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.