# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Erhebung der Ortschaft Münzkirchen im politischen Bezirke Schärding zum Markt sowie die Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" und die Verleihung eines Marktwappens und der Marktfarben für die Marktfahne an die Ortsgemeinde Münzkirchen

38. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 21. September 1959 betreffend die Erhebung der Ortschaft Münzkirchen im politischen Bezirke Schärding zum Markt sowie die Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" und die Verleihung eines Marktwappens und der Marktfarben für die Marktfahne an die Ortsgemeinde Münzkirchen.

Die o. ö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 21. September 1959 mit Zustimmung des Oberösterreichischen Landtages beschlossen, die Ortschaft Münzkirchen im politischen Bezirke Schärding über ihr Ansuchen in Berücksichtigung ihrer geschichtlichen Vergangenheit und ihrer gegenwärtigen Bedeutung 'als wirtschaftlicher Mittelpunkt im Grunde des § 3 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGB1. Nr. 22/1949, zum Markte zu erheben und der Ortsgemeinde Münzkirchen die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" zu verleihen.

Weiters hat die o. ö. Landesregierung beschlossen, der Marktgemeinde Münzkirchen gemäß § 4 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948 nachstehend beschriebenes Wappen zu verleihen:

"In von Silber und Rot gespaltetem Schild rechts ein nach innen springender schwarzbewehrter Wolf, links drei weiße, entwurzelte Nadelbäume."

Als Marktfarben für die Marktfahne werden bestimmt: Weiß - Rot.