# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Änderung der Gemeindegrenzen der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems und der Ortsgemeinde Piberbach, politischer Bezirk Linz-Land

46. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 23. November 1959 betreffend Änderung der Gemeindegrenzen der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems und der Ortsgemeinde Pjberbach, politischer Bezirk Linz-Land.

chischen Gemeindeordnung 1948, LGB1. Nr. 22/1949, in der Fassung der 1. Novelle der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGB1. Nr. 26/1953, wird verordnet:

§ 1.

Die Grenzen der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems und der Ortsgemeinde Piberbach werden wie folgt, geändert:

Die Bauparzellen Nr. 50 und 51, Katastralgemeinde Gries, im Ausmaß von 1 a 76 m2 werden aus der Ortsgemeinde Piberbach ausgeschieden und der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems einverleibt.

Hiedurch wird die Liegenschaft Weifersdorf Nr. 17 der Marktgemeinde Neuhofen an der Krems einverleibt.

§ 2.

Die Verordnung tritt am 1. Jänner 1960 in Kraft. Für die Kosten der Vermessung und grundbücherlichen Durchführung hat die Marktgemeinde Neuhofen an der Krems aufzukommen.