# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einbeziehung des Gebietes der Gemeinden Tragwein und Unterweitersdorf in das Fremdenverkehrsgebiet Pregarten, Gutau und Umgebung

23. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 20. Juni 1960 betreffend die Einbeziehung des Gebietes der Gemeinden Tragwein und Unterweitersdorf in das Fremdenverkehrsgebiet Pregarten, Gutau und Umgebung.

In Durchführung der §§ 2 und 3 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGB1. Nr. 15/1951, wird verordnet:

Das Gebiet der Gemeinden Tragwein und Unterweitersdorf wird in das Fremdenverkehrsgebiet "Pregarten, Gutau und Umgebung" (Verordnungen der o. ö. Landesregierung vom 26. Jänner 1953, LGB1. Nr. 5, und vom 21. Februar 1955, LGB1. Nr. 18) einbezogen.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.