# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Änderung des Namens der Gemeinde Wernstein, politischer Bezirk Schärding

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Kundmachung der o. ö. Landesregierung vom 5. Februar 1962 über die Änderung des Namens der Gemeinde Wernstein, politischer Bezirk Schärding.

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 6 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGBl. Nr. 22/1949, in der Fassung der 1. Novelle der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGB1. Nr. 26/1953, auf Ansuchen der Gemeinde Wernstein, politischer Bezirk Schärding, die Änderung des Namens dieser Gemeinde auf "Wernstein am Inn" bewilligt.

Diese Namensänderung tritt am 1. März 1962 in Kraft.