# Gesetz, mit dem das Landes - Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetz abgeändert wird

"§ 4.

Voraussetzungen für die Gewährung von Fondshilfe.

(1)Die Fondshilfe kann gewährt werden:

(2)Fondshilfe darf nur für Bauten in Oberösterreich gewährt werden."