# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Erklärung eines Fremdenverkehrsgebietes

16.

Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 9. Mai 1962 betreffend die Erklärung eines Fremdenverkehrsgebietes.

In Durchführung der §§ 2 und 3 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGBl. Nr. 15/1951, wird verordnet:

§ 1.

Das Gebiet der Gemeinde St. Roman wird aus dem Fremdenverkehrsgebiet "Rund um den Sauwald" (Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 13. April 1959, LGBl. Nr. 19) ausgeschieden und zum neuen Fremdenverkehrsgebiet "Sankt Roman im Sauwald" erklärt.

§ 2.

Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte Gebietsbezeichnung.

§ 3.

Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.