# Gesetz, mit dem Bestimmungen über die Erklärung der Stadt Wels zur Stadt mit eigenem Statut getroffen werden

6. Gesetz

vom 11. Dezember 1962, mit dem Bestimmungen über die Erklärung der Stadt Wels zur Stadt mit eigenem Statut getroffen werden.

Der o. ö. Landtag hat gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368 v. J. 1925 beschlossen:

§ 1.

Die Stadt Wels wird zur Stadt mit eigenem Statut erklärt.

§ 2.

Die Erklärung gemäß § 1 wird zugleich mit dem Gesetz, mit dem für die Stadt Wels ein Gemeindestatut erlassen wird, am 1. Jänner 1964 wirksam.