# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die bildliche Darstellung des Großen Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich

15. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 4. März 1963 betreffend die bildliche Darstellung des Großen Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich.

Auf Grund des Gesetzes über das Große Ehrenzeichen des Landes Oberösterreich, LGB1. Nr. 2/1963, wird in der Anlage die bildliche Darstellung des Großen Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich kundgemacht.

Anlage

(Anm.: Anlage nicht darstellbar)