# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der Traunstein als Naturschutzgebiet festgestellt wird

28. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 22. April 1963, mit

der der Traunstein als Naturschutzgebiet festgestellt wird.

In Durchführung der §§ 2 und 3 des O. ö. Naturschutzgesetzes, LGB1. Nr. 5/1956, in der Fassung der O. ö. Naturschutzgesetznovelle 1960, LGB1. Nr. 19, wird verordnet:

§ 1.

(1)Der Traunstein ist Naturschutzgebiet im Sinne des § 2 des Gesetzes.

(2)Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind aus der Anlage ersichtlich.

§ 2.

Im Naturschutzgebiet sind über die im § 3 Abs. 1 des Gesetzes umschriebenen Eingriffe hinaus gestattet:

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. ...(Anm.: Anlage teilweise nicht darstellbar)

Beschreibung der Begrenzung des Naturschutzgebietes Traunstein. Die Grenze verläuft, ausgehend von der Lainaustiege, zunächst entlang des Seeufers des Traunsees bis südlich des Forsthauses „Traunstein" und von dort entlang der Grenze der Bundesforste bis zum Grenzstein 55 der österreichischen Bundesforste. Von hier verläuft die Grenze nahezu in Westostrichtung auf einem Höhenrücken, der gleichzeitig ein zum Teil aufgehauener Wirtschaftsstreifen (Waldeinteilungslinie) ist, bis ca. 100 m südlich vom Radmoos. Von hier verläuft die Grenze zwischen den Katastralgemeinden Schlagen und. Traunstein, wobei diese Grenzlinie praktisch mit dem Wanderweg vom Grünberg über Radmoos zum Laudachsee zusammenfällt. Nördlich des Laudachsees, und zwar beim westlichen Eckpunkt der Parzellengrenzen 717 und 719, KG. Schlagen, verläuft dann die Grenze in Richtung Osten bis zur Parzelle 132, KG. Mühldorf II, und von dort weiter Richtung Süden entlang des östlichen Laudachseeufers, steigt dann vom südöstlichsten Punkt des Laudachsees entlang der Katastralgrenze Traunstein-Mühldorf II steil zum Katzenstein bis zu den Lahngängen an, von hier verläuft die Grenze am Fuße der Lahngänge (obere Waldgrenze) bis zum Schartensteig, auf dem Schartensteig bis zum Lainaubach und entlang des Lainaubaches bis zur Lainaustiege.