# Verordnung der Oö. Landesregierung, womit das Gebiet der Gemeinde St. Martin im Mühlkreis in das Fremdenverkehrsgebiet "Große Mühl und Hansberg" einbezogen wird

12. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 24. Februar 1964, womit das Gebiet der Gemeinde St. Martin im Mühlkreis in das Fremdenverkehrsgebiet „Große Mühl und Hansberg" einbezogen wird.

In Durchführung der §§2 und 3 des Fremdenverkehrsgesetzes, LGB1. Nr. 15/1951, wird verordnet:

§ 1.

Das Gebiet der Gemeinde St. Martin im Mühlkreis wird in das Fremdenverkehrsgebiet „Große Mühl und Hansberg" (Verordnungen der o. ö. Landesregierung LGBl. Nr. 15/1953, LGB1. Nr. 43/1955 und LGBl. Nr. 43/1959) einbezogen.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.