# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Änderung des Namens der Gemeinde Dorf, politischer Bezirk Schärding

21. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 11. Mai 1964 über die Änderung des Namens der Gemeinde Dorf, politischer Bezirk Schärding. Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 6 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGBl. Nr. 22/1949, in der Fassung der 1. Novelle der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1948, LGBl. Nr. 26/1953, auf Ansuchen der Gemeinde Dorf, politischer Bezirk Schärding, die Änderung des Namens dieser Gemeinde auf „Dorf an der Pram" bewilligt.

Diese Namensänderung tritt am 1. Juni 1964 in Kraft.