# Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, womit die Verordnung betreffend die Schiffahrt auf dem Attersee abgeändert wird

26. Verordnung

des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 18. Juli 1964, womit die Verordnung betreffend die Schiffahrt auf dem Attersee abgeändert wird.

Auf Grund der §§ 15 und 23 der Seenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 103/1961, wird verordnet:

§ 1.

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die Schiffahrt auf dem Attersee, LGBl. Nr. 33/1963, wird wie folgt abgeändert:

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.