# Verordnung der Oö. Landesregierung über die Jagdkarten

38. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 24. August 1964 über die Jagdkarten.

In Durchführung des § 41 Abs. 1 des O. ö. Jagdgesetzes, LGB1. Nr. 32/1964, wird verordnet:

§ 1.

Die Jahresjagdkarten, die Jagdgastkarten und die Jagderlaubnisscheine sind nach den Mustern der Anlage 1 bis 3 auszustellen.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Anlage 1

(Anm.: Anlage 1 nicht darstellbar)

Anlage 2

(Anm.: Anlage 2 nicht darstellbar)

Anlage 3

(Anm.: Anlage 3 nicht darstellbar)