# Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, womit die Verordnung betreffend die Schiffahrt auf dem Attersee abgeändert wird

72. Verordnung

des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. Dezember 1964, womit die Verordnung betreffend die Schiffahrt auf dem Attersee abgeändert wird.

Auf Grund des § 15 der Seenverkehrsordnung, BGBl. Nr. 103/1961, wird verordnet:

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die Schiffahrt auf dem Attersee, LGBl. Nr. 33/1963, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 26/1964 wird wie folgt abgeändert:

Im § 1 Abs. 3 lit. h ist das Datum "31. Dezember 1964" zu ersetzen durch "31. Dezember 1966".