# Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, womit die Verordnung betreffend die Schiffahrt auf dem Traunsee abgeändert wird

3.

Verordnung

des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 28. Dezember

1966, womit die Verordnung betreffend die Schiffahrt auf dem

Traunsee abgeändert wird.

Auf Grund des § 15 der Seenverkehrsordnung, BGB1. Nr. 103/1961, wird verordnet:

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die Schiffahrt auf dem Traunsee, LGBl. Nr. 34/1963, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 73/1964 wird wie folgt abgeändert:

Im § 1 Abs. 3 lit. i ist das Datum "31. Dezember 1966" zu ersetzen durch "31. Dezember 1968".