# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Widerruf der Erklärung des Gebietes der Marktgemeinde Bad Leonfelden zum Fremdenverkehrsgebiet

6.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 9. Jänner 1967 betreifend den Widerruf der Erklärung des Gebietes der Marktgemeinde Bad Leonfelden zum Fremdenverkehrsgebiet.

In Durchführung des § 2 Abs. 4 und des § 3 Abs. 4 des O. ö.

Fremdenverkehrsgesetzes 1965, LGB1. Nr. 64/1964, wird verordnet:

§ 1.

Die Erklärung des Gebietes der Marktgemeinde Bad Leonfelden zum Fremdenverkehrsgebiet "Leonfelden" (Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 24. Oktober 1960, LGB1. Nr. 44) wird widerrufen.

§ 2.

Das im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung vorhandene Vermögen des Fremdenverkehrsverbandes Leonfelden wird auf den Kurfonds Bad Leonfelden übertragen.

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.