# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Spital am Pyhrn

17. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 6. März 1967 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Spital am Pyhrn.

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 6. März 1967 der Gemeinde Spital am Pyhrn, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Spital am Pyhrn:

Geteilt; oben in Gold ein schwarzer wachsender Löwe, unten in Blau ein goldener, gestürzter Mond, besteckt mit einem goldenen Kreuz.