# Verordnung der Oö. Landesregierung, womit die Verwendung bestimmter Formulare im Jagdabgabe-Bemessungsverfahren angeordnet wird (Jagdabgabe-Formularverordnung)

19. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 3. April 1967, womit die Verwendung bestimmter Formualre im Jagdabgabe-Bemessungsverfahren angeordnet wird (Jagdabgabe-Formularverordnung).

In Durchführung des § 5 Abs. 2 des O. ö. Jagdabgabegesetzes, LGB1.

Nr. 10/1967, wird verordnet:

§ 1.

Bei der Einholung einer Erklärung der zur Entrichtung der Jagdabgabe Verpflichteten über die zur Bemessung der Jagdabgabe erforderlichen Daten sind die in den Anlagen 1 und 2 dieser Verordnung umschriebenen Formulare zu verwenden.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1967 in Kraft.

Für die o. ö. Landesregierung:

Dr. Gleißner

Landeshauptmann

Seite 22Landesgesetzblatt für Oberösterreich. Jahrgang 1967.

Bemessungsregisterpost:

Genossenschaftsjagd

Anlage 1

Abgabeerklärung

für das Jagdjahr 19

zur Bemessung der Abgabe für die Ausübung des Jagdrechtes nach dem

O. ö. Jagdabgabegesetz, LGB1. Nr. 10/1967

i. (Allgemeine Angaben)

1.Das Jagdrecht in der Genossenschaftsjagd

ist verpachtet - nicht verpachtet *)

a)an den Jagdpächter: Beruf:

wohnhaft in

b)an die Jagdgesellschaft:

Jagdleiter: Beruf:

wohnhaft in

c)an die juristische Person:

Jagdverwalter: Beruf:

wohnhaft in

2.Art der Verpachtung:

a) durch öffentliche Versteigerung *)

b) durch freies Übereinkommen *)

c) durch Erneuerung des Pachtvertrages *)

3.Flächenausmaß:

Größe des Gemeindegebietes ha a m2

abzüglich aller festgestellten Eigenjagdgebiete, Jagdein

schlüsse und Arrondierungsgebiete ha a m2

zuzüglich aller zugeschlagenen Arrondierungsgebiete . .

ha a m2

Somit gemäß §§ 7 und 10 des O. ö. Jagdgesetzes,

LGB1. Nr. 32/1964, festgestelltes Flächenausmaß des ge

nossenschaftlichen Jagdgebietes ha a m2

*) Unzutreffendes streichen!

Schwarz umrahmte Teile sind vom Abgabepflichtigen nicht auszufüllen!

Landesgesetzblatt für Oberösterreich. Jahrgang 1967. 8.

Stück. Nr. 18 u. 19.

Seite 23

II.Anlage 1 (Rückseite)

(Angaben über Bemessungsgrundlagen)

1. a) Höhe des für das laufende Jagdjahr festgesetzten

Pachtschillings: S g

b) Art, Umfang und Wert aller vom Pächter während des Jagdjahres

zu er

bringenden Nebenleistungen:

S g

2. Summe des der Abgabe unterliegenden Jagd-wertes: S g

3. Der Pachtvertrag enthält eine Wertsicherungsklausel: ja -

nein*)

III. Anmerkungen:

.., am .¦

Unterschrift

Berechnung der Abgabe:

Zur Beachtung!

Diese Abgabeerklärung ist genauestens auszufüllen, zu unterschreiben und binnen drei Wochen nach Zustellung bei der Landesgefällsstelle beim Amt der o. ö. Landesregierung, Linz, Landhaus, einzureichen. Abgabeerklärungen ohne Unterschrift gelten als nicht abgegeben. Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 6 Abs. 1 des O. ö.

Jagdabgabegesetzes eine Handlung oder Unterlassung, wodurch die

Abgabe verkürzt oder einer Verkürzung ausgesetzt wird, als

Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zum Zehnfachen des

Betrages zu bestrafen ist, um den die Abgabe verkürzt oder der

Verkürzung ausgesetzt wird. Ferner begeht derjenige eine

Verwaltungsübertretung und wird mit einer Geldstrafe bis zu

dreitausend Schilling bestraft, der die im § 5 dieses Gesetzes

umschriebene Mitteilungspflicht verletzt.

Schwarz umrahmte Teile sind vom Abgabepflichtigen nicht auszufüllen!

Unzutreffendes streichen!

Seite 24

Landesgesetzblatt für Oberösterreich. Jahrgang 1967. 8.

Stück. Nr. 18 u. 19.

Bemessungsregisterpost: ..

Eigen jagd

Anlage 2

Abgabeerklärung

für das Jagd jähr 19

zur Bemessung der Abgabe für die Ausübung des Jagdrechtes nach dem

O. ö. Jagdabgabegesetz, LGB1. Nr. 10/1967

Bezeichnung a) der angrenzenden genossenschaftlichen Jagdgebiete

Gesamtflächenausmaß des festgestellten genossenschaftlichen

Jagdgebietes in Hektarjährlicher Pachtschilling einschließlich des Wertes aller Nebenleistungen

s g

1

Summe:

Durchschnittshektarwert: Jagdwert:

") Nur bei teilweise verpachteten Jagdrechten auszufüllen. "} Nur auszufüllen, wenn kein genossenschaftliches Jagdgebiet an das Eigenjagdgebiet angrenzt.

Schwarz umrahmte Teile sind vom Abgabepflichtigen nicht auszufüllen!

Landesgesetzblatt für Oberösterreich. Jahrgang 1967. 8. Stück.

Nr. 18 u. 19.Seite 25

III.Anlage 2 (Rückseite)

(Angaben über Bemessungsgrundlagen verpachteter Eigenjagdgebiete)

Flächenausmaß des verpachteten Eigenjagdgebietes: ha *)

Name, Beruf und Anschrift des Pächters: _

Pachtdauer: von bis