# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Losenstein

23. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 17. April 1967 über die Verleihung des

Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Losenstein.

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der

Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965,

LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 17. April 1967 der Gemeinde Losenstein, politischer Bezirk Steyr-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens ver-' liehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Losenstein:

Geteilt; oben in Blau ein silberner, rot bewehrter und gehörnter, feuersprühender Panther; unten in Gold ein rotes, von drei blauen Nägeln gekreuzt durchstochenes Herz.