# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hochburg-Ach

32. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 22. Mai 1967 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hochburg-Ach.

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 22. Mai 1967 der Gemeinde Hochburg-Ach, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Hochburg-Ach: über gewelltem, blauem Schildfuß in Gold ein roter, achtstrahliger Stern.