# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Vorchdorf

34. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 12. Juni 1967 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines

Gemeindewappens an die Gemeinde Vorchdorf.

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der

Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965,

LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 12. Juni 1967 der Gemeinde Vorchdorf, politischer Bezirk Gmunden, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Vorchdorf:

In Grün ein silbernes, quadratisches, dreigeschossiges Haus mit Sockel, schwarzem Rundbogentor, zwei schwarzen, rechteckigen Fenstern im Erdgeschoß und je vier schwarzen, rechteckigen Fenstern in den beiden Obergeschossen, davon die beiden mittleren als Doppelfenster; bekrönt mit einem Rundbogenfries, darüber ein kleines, schwarzes, rundbogiges Mittelfenster und rotes Walmdach; seitlich begrenzt mit versetzten Eckquadern.