# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lenzing

35. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 12. Juni 1967 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Lenzing.

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 12. Juni 1967 der Gemeinde Lenzing, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Lenzing: Durch eine silberne Wellenleiste schrägrechts geteilt; oben in Rot eine silberne, zur Hälfte blau gefüllte, nach außen gewendete Retorte; unten in Blau ein silberner Nadelbaum.

Für die o. ö. Landesregierung: L. Bernaschek

Landeshauptmann-Stellvertreter

Seite 62

Landesgesetzblatt für Oberöslerreich. Jahrgang 1967. 14.

Stück. Nr. 33, 34, 35 u. 36.