# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hinterstoder

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 30. Oktober 1967

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Landesgesetzblatt für Oberösterreicii. Jahrgang 1967. 28. Stück. Nr. 64, 65 u. 66.

der Gemeinde Hinterstoder, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Hinter-stoder:

über drei silbernen, vom Schildfuß aufsteigenden Spitzen, deren mittlere höher ist als die beiden an-

deren, in Blau ein goldener, gestürzter Halbmond, besteckt mit einem goldenen Tatzenkreuz.