# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohr im Kremstal

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 6. November 1967 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohr im Kremstal.

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 6. November 1967 der Gemeinde Rohr im Kremstal, politischer Bezirk Steyr-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Rohr im Kremstal: Von Rot und Silber mit zweieinhalb Zinnen gespaltener Schild.