# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Erklärung der Stadt Steyr zum Fremdenverkehrsgebiet

18. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 25. März 1968 betreffend die Erklärung der Stadt Steyr zum Frem-denverkehrsgebiet. In Durchführung der §§ 2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes 1965, LGB1. Nr. 64/1964, wird verordnet:

i§ 1.

Das Gebiet der Stadt Steyr wird zum Fremdenverkehrsgebiet "Steyr" erklärt.

§ 2.

Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte Gebietsbezeichnung.

§ 3.

Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.