# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Änderung des Namens der Gemeinde Lohnsburg, politischer Bezirk Ried im Innkreis

23.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 27. Mai 1968 über

die Änderung des Namens der Gemeinde Lchnsburg, politischer Bezirk Ried im Innkreis.

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 2 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 27. Mai 1968 auf Ansuchen der Gemeinde Lohnsburg, politischer Bezirk Ried! im Innkreis, die Änderung des Namens dieser Gemeinde in "Lohnsburg am Kobemaußer-wald" genehmigt.