# Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, womit die Verordnung betreffend die Schiffahrt auf dem Mondsee abgeändert wird

26. Verordnung

des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 16. Mai 1968, womit die Verordnung betreffend die Schiffahrt auf dem Mondsee abgeändert wird.

Auf Grund der §§ 15 und 23 der Seenverkehrsordnung, BGB1. Nr. 103/1961, wird verordnet:

§ 1.

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich betreffend die Schiffahrt auf dem Mondsee, LGB1. Nr. 35/1963, in der Fassung der Verordnung LGB1. Nr. 4/1967 wird wie folgt abgeändert:

1.§ 1 Abs. 2 lit. b wird aufgehoben.

2,Der erste Teil der Anlage zu dieser Verordnung

(Karte: "Mondsee, westlicher Teil") wird durch

die folgende Anlage ersetzt.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Anlage

Mondsee, westlicher Teil

STRANDBÄ MONDSEE

SPERRGEBIET

Schuste in ßiestelbac

MONDSEE

Sch.St. Warte- arw See