# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Helfenberg

36. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 26. August 1968 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Helfenberg.

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 26. August 1968 der Gemeinde Helfenberg, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Helfenberg:

In Silber ein roter Balken, darin ein goldenes Weberschiffchen mit aufgespultem, silbernem Faden; oben ein schwarzer, wachsender, rot bezungter und bewehrter Biber; unten eine blaue Kugel.