# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Erklärung der Gemeinden Innerschwand, St. Lorenz und Tiefgraben zum Fremdenverkehrsgebiet

39.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 30. September 1968 betreffend die

Erklärung der Gemeinden Innerschwand, St. Lorenz und

Tiefgraben zum Fremdenverkehrsgebiet.

In Durchführung der §§ 2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes

1965, LGB1. Nr. 64/1964, wird verordnet:

§ 1.

Das Gebiet der Gemeinden Innerschwand, St. Lorenz

und Tiefgraben wird zum Fremdenverkehrsgebiet Mondsee-Umgebung"''

erklärt.

§ 2.

Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte

Gebietsbezeichnung.

§ 3.

Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.