# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Reichersberg

42.

Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 30. September 1968 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Reichersberg.

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 30. September 1968 der Gemeinde Reichersberg, politischer Bezirk Ried iminnkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Reichersberg:

Zwischen silbernen Flanken mit blauen Drillingswellenleisten in Rot ein goldener Flügel.