# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Gemeinde Fraham und der Gemeinde Pupping abgeändert werden

49.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 2. Dezember 1968, mit der die Grenzen

der Gemeinde Fraham und der Geabgeändert werden.

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, wird verordnet:

§ 1.

Die Grenzen der Gemeinde Fraham und der Gemeinde Pupping, politischer Bezirk Eferding, werden wie folgt abgeändert:

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1969 in Kraft.