# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 1957 neuerlich abgeändert wird

53.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 9. Dezember 1968, mit der die Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 1957 neuerlich abgeändert wird. In Diiichführung des O. ö. Verwaltungsabgabengesetzes, LGB1. Nr. 1/1957, in der Fassung der O. ö. Verwaltungsabgabengesetznovelle 1966, LGB1. Nr. 8/1967, wird verordnet:

§ 1.

Die Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 1957, LGB1. Nr. 13, in der Fassung der Verordnung LGB1. Nr. 64/1967 wird abgeändert wie folgt:

Die im Abschnitt I Teil B sowie die im Abschnitt II des Tarifes vorgesehenen Abgabenbeträge werden um 100 v. H. erhöht.

§ 2.

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1969 in Kraft.