# Verordnung der Oö. Landesregierung, womit die Erklärung des Gebietes der Gemeinden Andorf, Diersbach, Enzenkirchen, Raab, Sigharting und Zell an der Pram zum Fremdenverkehrsgebiet "Pramtal" widerrufen und die Fremdenverkehrsgebiete "Andorf" und "Raab" neu geschaffen werden

§ 5

(I) Das im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung

vorhandene Vermögen des Fremdenver-

kehrsverbandes "Pramtal" wird auf den neuen

Fremdenverkehrsverband "Raab" übertragen.

(2) Der Fremdenverkehrsverband "Raab" ist verpflichtet, dem Fremdenverkehrsverband Andorf 25% sowie den Gemeinden Diersbach 9%, Enzenkirchen 7%, Sigharting 9% und Zeil an der Pram 16% dieses Vermögens ohne Verzug zu zahlen. Gemäß § 3 Abs. 4 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes 1965 dürfen die ausgezahlten Beträge nur für Fremdenverkehrszwecke verwendet werden.

§ 6

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.