# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Erklärung des Gebietes der Gemeinde Laakirchen zum Fremdenverkehrsgebiet

13. Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 20. Jänner 1969

betreffend die Erklärung des Gebietes der Gemeinde

Laakirchen zum Fremdenverkehrsgebiet

In Durchführung der §§ 2 und 3 des O. ö. Fremdenverkehrsgesetzes

1965, LGB1. Nr. 64/1964, wird verordnet:

§ 1

Das Gebiet der Gemeinde Laakirchen wird zum Fremdenverkehrsgebiet

"Laakirchen" erklärt.

§ 2

Als Name des Fremdenverkehrsgebietes gilt die im § 1 angeführte

Gebietsbezeichnung.

§ 3

Die Erklärung gemäß § 1 schließt die Errichtung eines Fremdenverkehrsverbandes, dem alle Fremdenverkehrsinteressenten

dieses Gebietes als Mitglieder angehören, in sich.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.