# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Leonding

15. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 27. Jänner 1969 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Leonding

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 27. Jänner 1969 der Gemeinde Leonding, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Leonding:

In Silber ein roter, aufgerichteter, goldbewehrter Greif. Für die o. ö. Landesregierung: