# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Stadl-Paura

17. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 27. Jänner 1969 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde

Stadl-Paura

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 27. Jänner 1969 der Gemeinde Stadl-Paura, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Stadl-Paura:

In Blau mit silberner Doppelwellenleiste im Schildfuß schräg gekreuzt ein goldener Schifferhaken und ein goldenes Ruder, darüber eine goldene Scheibe, belegt mit einem goldenen, strahlenumgebenen Dreieck.