# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mining

18. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 3. Februar 1969 über

die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mining

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 3. Februar 1969 der Gemeinde Mining, politischer Bezirk Braunau am

Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Mining: Von Blau und einer goldenen Hürde geteilt; oben ein goldener, rot bezungter und bewehrter, schreitender Löwe.