# Landesverfassungsgesetz, mit dem das Oö. Landes-Verfassungsgesetz 1954 abgeändert wird (Landes-Verfassungsgesetznovelle 1969)

"Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen,

die die österreichische Staatsbürgerschaft be

sitzen, im Lande Oberösterreich ihren ordent

lichen Wohnsitz haben, vor dem 1. Jänner des

Jahres der Wahl das neunzehnte Lebensjahr voll

endet haben und vom Wahlrecht nicht ausge

schlossen sind."