# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Linz auf die Bundespolizeibehörde in Linz abgeändert wird

21.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 3. März 1969, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Linz auf die Bundespolizeibehörde in Linz abgeändert wird

Auf Grund des § 41 Abs. 5 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz,

LGB1. Nr. 46/1965, wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung der o. ö. Landesregierung, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Linz auf die Bundespolizeibehörde in Linz übertragen wird, LGB1. Nr. 55/1965, wird abgeändert wie folgt:

Im § 1 Abs. 1 entfällt die lit. a; die lit. b, c und d erhalten die Bezeichnung lit. a, b und c.

§ 2

Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.