# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren für das Landes-Kinderkrankenhaus Linz

III. Gebührenklasse . . . . S 200.-

II. Gebührenklasse . . . . S 230.-

I. Gebührenklasse . . . . S 250.-.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.