# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Wels auf die Bundespolizeibehörde in Wels abgeändert wird

24.

Verordnung

der o. ö. Landesregierung vom 10. März 1969, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Wels auf die Bundespolizeibehörde in Wels abgeändert wird

Auf Grund des § 41 Abs. 5 des Statuts für die Stadt Wels, LGBL Nr. 48/1965, wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung der o. ö. Landesregierung, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Wels auf die Bundespolizeibehörde in Wels übertragen wird, LGBL Nr. 57/1965, wird abgeändert wie folgt:

Im § 1 Abs. 1 entfällt die lit. a; die lit. b. c und d erhalten die Bezeichnung lit. a, b und c.

§ 2

Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monatsersten in Kraft.