# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Ostermiething, politischer Bezirk Braunau am Inn

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Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 17. März 1969 betreffend die Ausschreibung der Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Ostermiething, politischer Bezirk Braunau am Inn

In Durchführung des § 24 Abs. 1 der Gemeindewahlordnung 1967, LGB1. Nr. 24, wird die Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Ostermiething, politischer Bezirk Braunau am Inn, für Sonntag, 1. Juni 1969, ausgeschrieben.

Als Stichtag wird der 27. März 1969 festgesetzt.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt gemäß § 24 Abs. 1 des Gesetzes der 26. März 1969.