# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Erhebung der Marktgemeinde Perg zur Stadt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Stadtwappens

33. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 21. April 1969 über

die Erhebung der Marktgemeinde Perg zur Stadt

und über die Verleihung des Rechtes zur Führung

eines Stadtwappens

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 2 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 21. April 1969 die Marktgemeinde Perg im politischen Bezirk Perg zur Stadt erhoben.

Weiters hat die o. ö. Landesregierung gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr.-45, mit Beschluß vom 21. April 1969 der Stadtgemeinde Perg das Recht zur Führung des nachstehend beschriebenen Stadtwappens verliehen:

In Rot auf schwarzem Dreiberg ein silbernes, auf der mittleren und hinteren Kuppe stehendes, aufgerichtetes Einhorn.

Für die o. ö. Landesregierung: