# Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gurten

38. Kundmachung

der o. ö. Landesregierung vom 2. Juni 1969 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gurten

Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGB1. Nr. 45, mit Beschluß vom 2. Juni 1969 der Gemeinde Gurten, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde Gurten:

In Rot schräg hintereinander drei silberne heraldische Rosen.